- Mi 23. Dez 2009, 22:41
#758366
Bei ALG 1 muss man zahlen.
Wenn man nach ALG 1 ALG 2 bezieht, dann erhält man unter gewissen Umständen einen Zuschlag ("Armutsgewöhnungszuschlag"). Auch wenn dieser Zuschlag nur 0,01 € beträgt, findet keine Befreiung statt (der GEZ wurde hierbei bereits richterlich rechtgegeben).
ReynaMacLeod hat geschrieben:hm also ich war in ausbildung und hab harz4 bekommen, da ich zu wenig verdient habe, ich musste keine gez gebühr bezahlen, wovon denn auch bei alg1 oder auch 2?Bei ALG 2 kann man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Bei ALG 1 muss man zahlen.
Wenn man nach ALG 1 ALG 2 bezieht, dann erhält man unter gewissen Umständen einen Zuschlag ("Armutsgewöhnungszuschlag"). Auch wenn dieser Zuschlag nur 0,01 € beträgt, findet keine Befreiung statt (der GEZ wurde hierbei bereits richterlich rechtgegeben).
Trinke mich nicht mit den Augen, trinke mich mit den Lippen!