TemplateR hat geschrieben:Also kann z.B. ProSieben oder einen anderer Sender sich "One Piece"-Ausstrahlungsrechte bei TMG holen und diese dann ausstrahlen ? Wenn ja, dann bleib die allgemeine TV-Lizenz für die Deutschland bei TMG oder ?
"kanzler3000" hat es ja schon richtig erklärt. Die Tele München Gruppe ist ein Medienunternehmen, das in erster Linie im Lizenzhandel tätig ist. Des Weiteren unterhält TMG Beteiligungen an Fernseh- und Radiosender, wie zum Beispiel RTL II und Tele 5.
Jeder Sender kann sich grundsätzlich die Ausstrahlungsrechte an "One Piece" sichern, sofern sie verfügbar sind. Wenn wir jetzt einmal von dem Fall ausgehen, dass die Tele München Gruppe sich die Lizenzrechte an der achten Staffel von "One Piece" sichert und ProSieben sie haben will, dann bleibt die TMG selbstverständlich weiterhin Rechteinhaber. ProSieben hat dann nur eine Ausstrahlungslizenz erworben. Sollte ProSieben allerdings sich die Lizenz selbst beim ursprünglichen Rechteinhaber von "One Piece" für Deutschland oder den deutschsprachigen Raum sichern, dann ist ProSieben der Rechteinahber. Zum Beispiel ist die TMG auch deutscher Rechteinhaber von "Supernatural" und "The Closer", welche hierzulande bei ProSieben beziehungsweise VOX ausgestrahlt werden.
TemplateR hat geschrieben:Edit: Mir ist aufgefallen, dass Quotenmeter Tele5 zum Thema "One Piece" nachgefragt hat anstatt TeleMünchenGruppe, da Sie gegenüber MAnime.de "kein Interesse" bekundigt hat und nicht Tele5. Schlecht "rechechiert" würde ich sagen.
Das ist keine schlechte Recherche! Ich habe selbstverständlich auch bei der Tele München Gruppe um eine Stellungnahme gebeten, allerdings bis dato keine Antwort erhalten. Tele 5 ist eine hundertprozentige Tochterfirma von der Tele München Gruppe und wenn mir die Tele 5-Pressesprecherin mitteilt, die TMG könne durchaus weitere Folgen von "One Piece" einkaufen, dann sagt sie dies sicherlich nicht aus reiner Vermutung beziehungsweise Unkenntnis. Bitte überdenke daher deine Aussage noch einmal. Danke.
Der Experte: 14. März 2011